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Bereits in 2011 hat die MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgesellschaft einen neuen, deutlich niedrigeren Arbeitsplatzgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion (Feinstaub oder kurz A-Staub) vorgeschlagen. In der MAK- und BAT-Werteliste 2011 wurde eine Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) von nur noch 0,3 mg/m³ vorgeschlagen (Aktueller Arbeitsplatzgrenzwert: 3 mg/m³). Vermutlich wird der formale Arbeitsplatzgrenzwert durch den Ausschuss für Gefahrstoffe noch verändert. In jedem Fall ist jedoch von einer deutlichen Verschärfung auszugehen. In vielen Betrieben werden voraussichtlich zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, um den neuen Arbeitsplatzgrenzwert einhalten zu können. Wer es genau wissen will, sollte am besten eine Arbeitsplatzmessung für die Staubbelastung durchführen lassen.

Weitere Infos:

http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2011/pressemitteilung_nr_37/index.html
http://www.dguv.de/ifa/de/pub/grl/pdf/2011_137.pdf