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Hamburg, 14.1.2016 - Ende 2015 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in der TRGS 900 einen neuen Arbeitsplatzgrenzwert für Nickelmetall veröffentlicht. Der neue AGW bezieht sich auf die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) und liegt mit 0,006 mg/m³ deutlich niedriger als die früheren deutschen Grenzwerte (0,05 bzw. 0,5 mg/m³) und auch als international vorhandene Grenzwerte (0,01 - 1 mg/m³). Die früheren deutschen Grenzwerte waren mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2005 und der damit verbundenen Umstellung der Grenzwertsystematik für krebserzeugende Stoffe außer Kraft gesetzt worden. In metallverarbeitenden Betrieben (z.B. an Schweißarbeitsplätzen) ist daher eine Neubewertung der Exposition gegenüber Nickel in der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Belastbare Aussagen dazu liefern in der Regel nur Arbeitsplatzmessungen auf der Grundlage der TRGS 402. Das Ingenieurbüro ROLAND BRAUN erfüllt die fachlichen Anforderungen für Arbeitsplatzmessungen auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 402 und führt solche Messungen durch.

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