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Hamburg, 16.9.2016 - Es wurde auch langsam Zeit: In der August-Ausgabe 2016 des Bundesgesundheitsblattes wurde vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) ein neuer Innenraumrichtwert für Formaldehyd veröffentlicht, der den Uralt-Richtwert des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) von 1977 ablöst. Mit 100 µg/m³ liegt der neue Innenraumrichtwert I (Vorsorgewert) allerdings nur geringfügig unter dem alten Richtwert (125 µg/m³). Ein Innenraumrichtwert II (Gefahrenrichtwert) wurde nicht festgelegt, da der AIR die Datengrundlage dazu für nicht ausreichend hält. Etwas überraschend ist schon, dass der neue Vorsorgerichtwert nur wenig unter dem aktuellen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Formaldehyd in Höhe von 370 µg/m³ liegt. Bei den meisten Innenraumschadstoffen liegt zwischen dem Gefahrenrichtwert II (IRW II) sowie erst recht zwischen dem Vorsorgerichtwert I (IRW I, häufig Faktor 10 unter IRW II) und dem korrespondierenden AGW ein deutlich größerer Abstand. Schließlich gelten AGW für gesunde, erwachsene Arbeitnehmer (8h/d), Innenraumrichtwerte sind u.a. für Wohnräume ausgelegt, in denen sich auch Kleinkinder, Kranke und ältere Menschen bis zu 24 h/d aufhalten. Da bleibt, zumindest bei mir, ein Fragezeichen. In Österreich wird für Formaldehyd die Anwendung eines  Richtwertes in Höhe von 60 µg/m³ (24-Stunden-Mittelwert) empfohlen. Es bleibt abzuwarten, ob es dem AIR mit dieser  Richtwertfestlegung - die am oberen Rand der Erwartungen liegt - gelingt, die regelmäßig aufpoppende Diskussion um Formaldehyd in der Innenraumluft zu beruhigen.

Selbstverständlich gehören Raumluftmessungen für Formaldehyd zu unserem Leistungsangebot - sei es als Sachverständigenmessung oder als orientierende Do-it-yourself-Raumluftmessung.

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*Hinweis: Auf der Internetseite des AIR wird der neue Richtwert für Formaldehyd derzeit (Stand: 16.9.2016) noch nicht aufgeführt. Damit ist aber in Kürze zu rechnen. Nachtrag 22.9.2016: Jetzt auch auf der AIR-Seite veröffentlicht!

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