Aktuelles
Rahmenvertrag Schadstoffgutachter SAGA GWG
Hamburg, 11. November 2014 - Als eines von vier Hamburger Unternehmen hat das Ingenieur- und Sachverständigenbüro ROLAND BRAUN im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für einen Rahmenvertrag als Schadstoffgutachter für die SAGA GWG erhalten.
Erfolgreiche Ringversuchsteilnahme VOC
Hamburg, 11. August 2014 - Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro ROLAND BRAUN hat erfolgreich am Ringversuch "VOC mit Probenahme 2/2014" des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) teilgenommen.
6. Hamburger Fachtagung "Schimmelpilze in Innenräumen"
Hamburg, 28.6.2014 - Am Donnerstag, 9. Oktober 2014 veranstaltet der Regionalverband Umweltberatung Nord e.V. (R.U.N.) die 6. Hamburger Fachtagung "Schimmelpilze in Innenräumen" - dieses Mal in den zentral gelegenen und gut erreichbaren Räumen der Handwerkskammer Hamburg am Holstenwall.
Neuer Innenraumrichtwert für 1-Butanol
Hamburg, 4. Juni 2014 - Die Ad-hoc-AG Innenraumrichtwerte der Innenraumluftkommission (Umweltbundesamt) und der Obersten Landesgesundheitsbehörden (ad-hoc AG IRK/AOLG) hat einen neuen Innenraumrichtwert für 1-Butanol veröffentlicht. Der Richtwert liegt mit 700 µg/m³ (Richtwert I) bzw. 2.000 µg/m³ (Richtwert II) allerdings deutlich über dem ursprünglich angekündigten Richtwert (vgl. Ergebnisprotokoll der 47. Sitzung der ad-hoc-AG vom 26.2.2013, dort unter TOP 3: Richtwert I: 150 µg/m³, Richtwert II: 1.500 µg/m³). Die Gründe für die Revision des ursprünglichen Richtwertvorschlages sind nicht bekannt.
Update: Neuer Arbeitsplatzgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub, Feinstaub)
Hamburg, 10. April 2014 - Update: Der neue AGW ist jetzt offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlich und damit auch formal in Kraft gesetzt.
Infos zu aktualisierten TRGS 900 gibt es hier: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-900.html
Hamburg, 2. April 2014 - Seit 2011 lag ein Vorschlag der MAK-Kommission (DFG) zur Neufestsetzung der Arbeitsplatzgrenzwerte für die einatembare (E-Staub) und die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) auf dem Tisch. Nach jahrelanger, teilweiser kontroverser Diskussion in der Fachwelt hat der zuständige Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in seiner 53. Sitzung am 18./19.11.2013 den Grenzwert für die alveolengängige Staubfraktion jetzt auf 1,25 mg/m³ gesenkt (alter AGW: 3 mg/m³), der Grenzwert für die einatembare Staubfraktion bleibt bei 10 mg/m³.